AGB



Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen


 
1.    Geltung
1.1    Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und     Geschäftsbedingungen (im     folgenden AGB     genannt) gelten für alle vom     Fotografen     durchgeführten     Aufträge,     Angebote,     Lieferungen und Leistungen.
1.2    Sie gelten als vereinbart mit     Entgegennahme der Lieferung oder     Leistung bzw. des Angebots des     Fotografen durch den     Kunden, spätestens     jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3    Wenn der Kunde den AGB widersprechen     will, ist dieses in Textform     binnen     drei     Werktagen zu erklären. Abweichenden     Geschäftsbedingungen des Kunden wird     hiermit widersprochen.     Abweichende     Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,     es sei     denn,     dass der Fotograf diese schriftlich     anerkennt.
1.4    Die AGB gelten im Rahmen einer     laufenden Geschäftsbeziehung     auch ohne     ausdrückliche Einbeziehung auch für alle     zukünftigen     Aufträge, Angebote,     Lieferungen und Leistungen des     Fotografen, sofern nicht ausdrücklich     abweichende     Regelungen     getroffen     werden.

2.    Auftragsproduktionen
2.2    Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge     erstellt, sind diese     unverbindlich.     Treten während der Produktion     Kostenerhöhungen ein, sind     diese erst     dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass     hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten     um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus     Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine     zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw.     in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.3    Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von     Dritten, die zur Durchführung     der Produktion eingekauft werden müssen, im     Namen und mit Vollmacht     sowie     für Rechnung des Kunden in Auftrag zu     geben.
2.4    Vorbehaltlich einer anderweitigen     Regelung werden die     Aufnahmen, die dem     Kundennach Abschluss der Produktion zur     Abnahme vorgelegt werden,     durch den     Fotografen ausgewählt.
2.5    Sind dem Fotografen innerhalb von zwei     Wochen nach Ablieferung der     Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die     Aufnahmen als     vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
2.6    Sie können einen Gutschein innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist schriftlich widerrufen und zurückgeben. Im Fall eines Widerrufs erstatten wir Ihnen das Geld zurück. Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie Gutscheine umtauschen. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nach Ablauf der Widerrufsfrist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, wie Umweltkatastrophen, Auswirkungen bewaffneter Auseinandersetzungen, schwerer Wirtschaftskrisen oder anderer Notstände sowie Gefährdungssituationen, auf die wir keinen Einfluss haben bzw. die als unvermeidbar gelten, hat der Kunde außerhalb der gesetzlichen Widerruffrist keinen Anspruch auf die Erstattung des Kaufbetrages oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag. 

3.    Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1    Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2    Der Kunde erkennt an, dass es sich bei     dem vom Fotografen     gelieferten     Bildmaterial um urheberrechtlich     geschützte     Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1     Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3    Vom Kunden in Auftrag gegebene     Gestaltungsvorschläge oder     Konzeptionen     sind eigenständige Leistungen, die zu     vergüten sind.
3.4    Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und     zwar auch     in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür     geleistet wird.
3.5    Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an    Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6    Reklamationen, die den Inhalt der     gelieferten Sendung oder     Inhalt, Qualität     oder Zustand des Bildmaterials betreffen,     sind innerhalb     von zwei Wochen     nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt     das     Bildmaterial als ordnungsgemäß,     vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4.    Nutzungsrechte
4.1    Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein     einfaches Nutzungsrecht zur     einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung     in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen     zeitlich     begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des     entsprechenden bzw. eines     vergleichbaren Printobjektes.
4.2    Ausschließliche Nutzungsrechte,     medienbezogene oder     räumliche     Exklusivrechte     oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart     werden und bedingen einen     Aufschlag von mindestens 100% auf das     jeweilige     Grundhonorar.
4.3    Mit der Lieferung wird lediglich das     Nutzungsrecht übertragen für     die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom     Kunden     angegebenen Zweck und     in der Publikation und in dem Medium oder      Datenträger, welche/-s/-n der Kunde     angegeben hat oder welche/-    s/-r sich aus     den Umständen der     Auftragserteilung ergibt. Im     Zweifelsfall ist maßgeblich der     Nutzungszweck, für den das Bildmaterial     ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur     Verfügung     gestellt worden ist.
4.4    Jede über Ziffer 4.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrückliche Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
•    eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
•    die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. 3.5. AGB dient,
•    jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch, soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
•    die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragungoder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
4.5        Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig     als Motiv benutzt werden.
4.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4.7    Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5.    Haftung
5.1    Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten     abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es     wird ein     entsprechend     unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb  von     Nutzungsrechten über     das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B.     für abgebildete Werke der bildenden     oder angewandten Kunst     sowie die Einholung     von Veröffentlichungsgenehmigungen bei     Sammlungen, Museen etc. obliegt dem     Kunden. Der Kunde trägt die     Verantwortung für die Betextung sowie die     sich aus der konkreten     Veröffentlichung     ergebenden     Sinnzusammenhänge.
5.2    Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist     der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung     verantwortlich.
5.3    Der Fotograf wird durch das Model von allen Ansprüchen, die durch Unfälle / Verletzungen usw. entstehen, freigestellt.

6.    Honorare
6.1    Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein  Honorar vereinbart worden,     bestimmt es     sich nach der jeweils aktuellen    Bildhonorarübersicht der     Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Es besteht keine     Umsatzsteuerpflicht, da auf Grund der Kleinunternehmerregelung eine     Befreiung     von der Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer     besteht.
6.2    Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials     zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 4.3 abgegolten.
6.3    Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und     Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,     Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und     gehen zu Lasten des Kunden.
6.4    Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine     Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das    entsprechende Teilhonorar     mit jeweiliger     Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei     Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils     erbrachten Leistungsumfang zu     verlangen.
6.5    Das Honorar gemäß 6.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn     das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.     Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und     Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden     Vereinbarung     ein Honorar von mindestens EURO 75,00     pro Aufnahme an.
6.6    Eine Aufrechnung oder die Ausübung des     Zurückbehaltungsrechts ist     nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig     festgestellten Forderungen des     Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die     Aufrechnung mit     bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6.7    Sollte eine Auftragsproduktion (z.B. Hochzeitsreportage) einen Monat vor     dem vereinbarten Termin widerrufen werden, so behält sich der Fotograf eine     Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars vor. Bei     einer Absage 24 Stunden (oder kürzer) vor dem Shooting erhält der Fotograf     75% des     vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung.
6.8     Bei Auftragsbestätigung/verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung von     30% des vereinbarten Honorars fällig.

7.    Rückgabe des Bildmaterials
7.1    Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten     Form unverzüglich nach der     Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate     nach     dem Lieferdatum, unaufgefordert     zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine     Verlängerung     der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.2    Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen     bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den     Bestand     und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.3    Überlässt der Fotograf auf Anforderung des     Kunden oder mit dessen     Einverständnis     Bildmaterial lediglich zum Zwecke der     Prüfung, ob     eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der     Kunde     analoges Bildmaterial spätestens  innerhalb     eines Monats     nach Erhalt     zurückzugeben, sofern auf dem     Lieferschein     keine andere     Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen     bzw. sind die     Datenträger zu     vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung     dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt     worden ist.
7.4    Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen     Kosten in     branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des     Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang     beim Fotografen.

8.    Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1    Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)     Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder    Weitergabe des Bildmaterials     ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen     Nutzungshonorars zu     zahlen, vorbehaltlich weitergehender     Schadensersatzansprüche.
8.2    Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch     platziertem oder nicht     zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe     von 100% auf     das vereinbarte     bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

9.    Allgemeines
9.1    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und     zwar auch     bei Lieferungen ins Ausland.
9.2    Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen     AGB bedürfen zu ihrer     Wirksamkeit der    Textform.
9.3    Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit     einer oder mehrerer     Bestimmungen     dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit     der übrigen     Bestimmungen. Die Parteien     verpflichten sich, die ungültige Bestimmung     durch eine sinnentsprechende wirksame     Bestimmung zu ersetzen, die     der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch     am nächsten     kommt.
9.4    Gerichtsstand ist, der Wohnsitz des Fotografen.


Gültig ab 13.09 2020.

Share by: